Alten- und Pflegeheime
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen (meist alte, schwerst chronisch Kranke, geistig und/oder körperlich schwerstbehinderte Menschen) dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Sehr oft sind sie Altenheim und Altenpflegeheim gleichzeitig, aber es gibt auch Pflegeheime, die speziell für jüngere Behinderte oder Kranke eingerichtet sind.
Anfang 2006 lebten bundesweit etwas über 675.000 Ältere in etwa 11.000 Einrichtungen. Das sind 32 Prozent der ca. zwei Millionen pflegebedürftigen Menschen in der BRD. Pflegeheime sind von Wohnheimen zu unterscheiden, auch wenn in beiden Einrichtungen gleichermaßen Behinderte oder Kranke untergebracht sein können.
In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht dort aber die Integration des zu Betreuenden in das soziale Umfeld, nicht die Pflege. Im Pflegeheim ist der Abhängigkeitsgrad an die Versorgung durch Dritte meist sehr hoch. Vergleiche die Pflegestufen der Pflegeversicherung.
Der Tagesablauf
Im Idealfall ähnelt er dem Tag zu Hause. Aber nicht alle Personen können um 6 Uhr oder erst um 9:30 im Pflegeheim geweckt und angezogen werden. Es müssen überall Kompromisse zwischen personell Machbarem und individuell Gewünschtem gefunden werden. Die Pflegekraft ist die, idealerweise, „feste Bezugsperson” für drei bis acht Menschen. Tatsächlich wechseln die Pflegenden nach einem Rotationsschema (Dienstplan) von Tag zu Tag und vom Vormittags- und Nachmittagsdienst, um auch am Wochenende Pflegepersonal einzusetzen.
Heute ist meistens die höhere Zahl Älterer von ihr rundum zu versorgen. In ihrer Schicht ist die Pflegerin für alles Weitere zuständig. Sie wäscht, zieht an, bereitet das Essen vor, deckt den Tisch, räumt ab, pflegt und umsorgt die alten Menschen.
Manchmal helfen die Mitbewohner bei der Hausarbeit, aber die im Konzept vorgesehene „sinnhafte Teilnahme an den Alltagstätigkeiten“ ist meistens graue Theorie. Gerade die Frauen haben zwar ein Leben lang gekocht und geputzt und ihre Familien versorgt, aber diese Fähigkeiten haben sie verloren, können sie aufgrund körperlicher Leiden nicht erledigen.
Gelegentliche ärztlich verordnete Pflegemaßnahmen muss unabhängig von der sonstigen Zuständigkeit der Pflegenden eine ausgebildete Fachkraft durchführen und als erledigt dokumentieren (z. B. Injektionen, Medikamentengabe).